Bauämter
Bauämter
Nach den einzelnen Aufgabenbereichen der Bauämter wird folgende Unterteilung vorgenommen:
- Mit der Bauplanung wird das Planungsamt beauftragt.
- Die Prüfung, Erteilung und Überwachung von Genehmigungen obliegt dem Bauaufsichtsamt.
- Für öffentliche Bauten ist das Hochbauamt verantwortlich.
- Für öffentliche Grundstücke ist das Liegenschaftsamt verantwortlich.
- Für die Vermessung von Grundstücken und die Führung dessen, ist das Katasteramt zuständig.
- Für die Bereitstellung von staatlich gefördertem Wohnraum und Wohngeld ist das Wohnungsamt zuständig.
- Für Straßenbau, Erschließung und Kanalisation zeigt sich das Tiefbauamt verantwortlich.