Bauämter

Bauämter

Nach den einzelnen Aufgabenbereichen der Bauämter wird folgende Unterteilung vorgenommen:

  • Mit der Bauplanung wird das Planungsamt beauftragt.
  • Die Prüfung, Erteilung und Überwachung von Genehmigungen obliegt dem Bauaufsichtsamt.
  • Für öffentliche Bauten ist das Hochbauamt verantwortlich.
  • Für öffentliche Grundstücke ist das Liegenschaftsamt verantwortlich.
  • Für die Vermessung von Grundstücken und die Führung dessen, ist das Katasteramt zuständig.
  • Für die Bereitstellung von staatlich gefördertem Wohnraum und Wohngeld ist das Wohnungsamt zuständig.
  • Für Straßenbau, Erschließung und Kanalisation zeigt sich das Tiefbauamt verantwortlich.