Baugenehmigung

Baugenehmigung

Werden im Baugenehimigungsverfahren ein Bauantrag, ein Bauänderungsantrag oder ein Abbruchsantrag akzeptiert, so ergeht an den Bauherren oder die Bauherrin ein schriftlicher Genehmigungsbescheid bzw. die schriftliche Baugenehmigung. Diese muss im Rahmen des roten Punktes deutlich sichtbar an der Baustelle angebracht werden. Die Bauarbeiten inklusive des ersten Erdaushubs dürfen erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Ein vorgezogener Beginn ist nur möglich, wenn eine Teilbaugenehmigung erteilt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt eine Baugenehmigung beim vereinfachten Genehmigungsverfahren als erteilt, sofern innerhalb einer bestimmten Frist kein Widerspruch durch die Baubehörde erfolgt. Wenn der Baubeginn noch nicht vollzogen ist, verliert eine Baugenehmigung nach einer bestimmten Zeit ihre Gültigkeit. Werden die genehmigten Baupläne nachträglich geändert, so muss für jede Abweichung eine erneute Zustimmung der Baubehörde eingeholt werden. Zudem muss die ausführende Firma und der exakte Baubeginn bei der Baubehörde angezeigt werden. Für eine Baugenehmigung fallen Gebühren an.