Bauherrenhaftpflicht(versicherung)

Bauherrenhaftpflicht(versicherung)

Für Schäden, die beispielsweise durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen wie mangelhafte Umzäunung oder fehlende Signallampen an der Baustelle für Außenstehende, nicht am Bau beteiligte Dritte entstehen können, muss der Bauherr / die Bauherrin haften. Für Unfälle von Handwerkern steht in der Regel deren Versicherung ein. Vor den finanziellen Folgen entsprechender Haftpflichtansprüche sichern sich Bauherr und Bauherrin mit speziellen Bauherrenhaftpflichtversicherungen, deren Versicherungslaufzeit sich über die gesamte Bauzeit erstreckt und mit der Bauabnahme endet.