Dachgeschoss

Dachgeschoss

Das Baurecht definiert ein Dachgeschoss als ein Geschoss oberhalb des obersten Vollgeschosses und unterhalb des Daches, welches eine geforderte Mindesthöhe für Wohnräume erreicht. Dabei müssen zwei Drittel der Grundfläche des Dachraumes, von denen nur ein Teil als Wohnfläche angerechnet wird, diese Grundvoraussetzung erfüllen.

Dachgeschosse, die sich im Dachraum befinden, können sowohl gewerblich als auch als Wohnraum genutzt werden. Auch Staffeldachgeschosse zählen dazu. Eine Besonderheit bei diesen Dachgeschossen stellt die räumlich zum Obergeschoss zurückgesetzte Position auf mindestens einer Seite dar. Zu finden sind solche Staffeldachgeschosse bei Terrassenhäusern und Penthouse-Geschossen. Baurechtlich unterliegen sie den gleichen Kriterien wie alle anderen Dachgeschosse.