Dauerbrand

Dauerbrand

Dauerbrand- oder Zeitbrandofen? – diese Frage stellt sich Personen, die einen Heizofen für feste Brennstoffe wie Kohle oder Holz anschaffen wollen.

Die Produktnorm DIN EN 13240 regelt die Prüfungen und Anforderungen an Raumheizer für feste Brennstoffe. Aus dieser Norm ergibt sich auch der Begriff „Dauerbrand“.

Eine Dauerbrandfeuerstätte muss eine ununterbrochene Gluterhaltung und Mindestbrenndauer gewährleisten können. Das Glutbett muss am Ende des Zeitraums wieder entfacht werden können. Beim Heizen mit Holz ist eine Mindestbrenndauer entsprechend der Nennleistung des Ofens von mindestens 1,5 Stunden Pflicht. Bei Öfen, die in Teillast betrieben werden, ist eine Mindestbrenndauer von 10 Stunden einzuhalten. Bei der Verwendung von Braunkohlebriketts als Brennmaterial sieht es etwas anders aus. Die vorgeschriebene Mindestbrenndauer beträgt 4 Stunden. Bei Teillast beträgt die Mindestbrenndauer 12 Stunden. Braunkohle ist im Gegensatz zu Scheitholz für den Dauerbrand besser geeignet. Viele Dauerbrandöfen verfügen deshalb über eine Mulde am Brennkammerboden, in der die Kohle ein Glutnest bilden kann.

Bei Dauerbrandbetrieb wird die Zufuhr von Luft stark gedrosselt. Durch die lange Abbrandzeit bedingt ergeben sich erheblich höhere Emissionen bei einem geringeren Wirkungsgrad. Für den Ofennutzer ergibt sich aus der stärkeren Verschmutzung durch Russteilchen an den Ofenscheiben ein weiterer Nachteil.

Der Begriff „Dauerbrand“ liefert keine Aussage über die tägliche, zulässige oder technisch mögliche Betriebsdauer.