Eigentumswohnung

Eine Alternative zum eigenen Haus kann eine Eigentumswohnung sein. Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, kauft anteilig auch Gebäude- und Grundstücksanteile mit ein. Das führt zu einer Eigentümergemeinschaft und somit zu einem Kollektiv, wenn es um Fragen geht, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Dadurch ist man zwar in seinen Entscheidungen nicht mehr unabhängig. Gegenüber dem Hauspreis ist der einer Eigentumswohnung aber in den allermeisten Fällen günstiger.

Was eine Eigentumswohnung kostet, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst einmal spielt die Lage der Wohnung eine Rolle. Des weiteren sind die Größe, die Ausstattung und das Alter der Wohnung ausschlaggebend. Die Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises ist von zentraler Bedeutung beim Erwerb einer Eigentumswohnung. Hilfe bekommt man von Haus- und Grundbesitzervereinigungen oder Verbraucherzentralen. In jedem Fall ist die Erstellung eines Gutachtens sinnvoll, da ein solches die wichtigen Details der Eigentumswohnung berücksichtigt. Vereinigungen oder Verbraucherzentralen hingegen können nur tendenzielle Aussagen machen.

Der Kaufpreis allein ist es nicht, der die Kosten einer Eigentumswohnung bestimmt. Besonderes Augenmerk sollte man daher auf die Gemeinschaftsordnung haben. Sie ist vergleichbar mit einer Satzung der Eigentümer. Die Gemeinschaftsordnung regelt Fragen wie die nach den Stimmrechten, nach Stimmanteilen, Sondernutzungsrechten oder dem Verbot von Tierhaltung oder lautem Musizieren. Sie legt aber auch fest, wie die Betriebskosten verteilt werden oder ob ein Verwalter für das Eigentum eingesetzt wird. Ein solcher Hausverwalter ist dann sinnvoll, wenn man sich die Arbeit mit der Buchhaltung, Versicherungsangelegenheiten oder Jahresabrechnungen ersparen will. Umsonst ist das aber selbstverständlich nicht.

Zur Investition einer Eigentumswohnung gehören auch die Kosten, die durch den Grundbucheintrag entstehen und die Notarkosten. Oft wird angenommen, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt, da man ja schließlich kein Grundstück kauft. Das stimmt natürlich nur teilweise, denn jede Eigentumswohnung in einem Haus steht auf einem Grundstück. Die Grunderwerbsteuer wird also fällig, wenn sie auch nur einen gewissen Prozentsatz der Bemessungsgrundlage ausmacht. Seit 2006 können die Bundesländer übrigens selbst bestimmen, wie hoch die Grunderwerbsteuer ist.