Energieberatung (Förderung)

Energieberatung (Förderung)

Für Wohngebäude, die vor dem 1.1.1984 eine Baugenehmigung erhielten, ist eine Förderung mittels Zuschuss für die Beratung zur rationelleren und sparsameren Energieverwendung vorgesehen. Um eine Förderung vom Energieberater beantragen zu lassen, muss zunächst ein qualifizierter Ingenieur die Heizanlagentechnik und die geplanten, baulichen Wärmeschutzmaßnahmen begutachten. Adressen erfahren Bauherren bei den örtlichen Verbraucherzentralen oder dem Bund der Energieverbraucher.  Die Förderung muss durch den Energieberater beantragt werden.