Erbbaurecht / Bodenwertanteil
Um den Bodenwertanteil im Erbbaurecht zu ermitteln, bedient man sich dieser finanzmathematischen Methode:
Der Verzinsungsbetrag vom Bodenwert (Liegenschaftszins) abzüglich des vertraglich / gesetzlich erzielbaren Erbbauzinses ergibt die Differenz, die mit dem Barwertfaktor aus Realzins und Liegenschaftszins multipliziert wird.