Erschließung

Erschließung

Soll auf einem Grundstück gebaut werden, so muss zunächst die Erschließung sichergestellt sein. Im Allgemeinen gehört zu einer gesicherten Erschließung der Grundstücksanschluss an das öffentliche Straßennetz, das öffentliche Energieversorgungsnetz, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung.  Die für die Erschließung erforderlichen Anlagen und deren Errichtung entstehenden Erschließungskosten und Anliegergebühren werden dem Grundstückseigentümer meist mit 90 % der Kosten in Rechnung gestellt. Vor dem Beginn der Erschließungsarbeiten sind Abschlagszahlungen üblich. Für den Grundstückseigentümer richten sich die Kosten nach der Länge der Grundstücksgrenze, die zur Straße hin liegt. Eckgrundstücken wird meist ein Rabatt gewährt.  Im Kaufvertrag sollten die Erschließungskosten auf jeden Fall geregelt werden. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollten die Erschließungskosten nicht in den Grundstückspreis und die Grunderwerbskosten aufgenommen werden.