freifinanzierte Wohnungen

freifinanzierte Wohnungen

Ohne den Einsatz öffentlicher Mittel erbaute Wohnungen werden als freifinanzierte Wohnungen bezeichnet. In diesen Fällen werden die Wohnungen allein durch die Bauherren oder die Bauherrin durch Verwendung von Eigenkapital, Hypotheken und steuerliche Abschreibungen finanziert. Als Lohn für dieses besondere Engagement kommt dem Bauherren als Vermieter das Recht zu im Rahmen der gesetzlichen Grenzen seine Mieter frei zu wählen, bei Neuvermietungen die Miethöhe festzulegen und bei bestehenden Mietverhältnissen Mieterhöhungen im Rahmen  des Mietrechts durchzusetzen.