Grenzabstand

Grenzabstand

Der Grenzabstand gibt laut Landesbauordnung die Mindestentfernung einzeln stehender Gebäude von der  Grundstücksgrenze an. Von den Abstandsflächen, der Geschosszahl und den Baulinien ist es abhängig, wie der Grenzabstand ausfällt. Durch Balkone, evtl. Garagen, Erker, unterirdische bauliche Anlagen wie Speichertanks und Vordächer kann in Einzelfällen der Grenzabstand unterschritten werden.