Grundpfandrecht

Grundpfandrecht

Bei Zahlung einer Geldsumme, für die der Nutzer oder Käufer eines Grundstücks haften muss, kann ein Grundpfandrecht geltend gemacht werden. Gemäß BGB können solche Grundpfandrechte zur Sicherung von Krediten im Grundbuch eingetragen werden. Dies kann in Form von Rentenschuld (§ 1199 BGB), Grundschuld (§1119 BGB) und Hypotheken (§ 1113 BGB) vorgenommen werden.