Hassesche Regel

Hassesche Regel

1893 wurde von Ernst Hasse die Regel aufgestellt, dass für die Berechnung des jeweils marktwirksamen Angebots eine Kennzahl notwendig ist. Diese Leerstandsquote ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass der Wohnungsmarkt funktioniert. Gemäß der früheren II. Berechnungsverordnung wurde als angemessene Kennzahl der Wert von 2 % der Kostenmiete angesehen. Heute dürfte in volatilen Marktlagen diese Kennzahl zu niedrig sein. Als Basisjahr wurde 1894 für die Hassesche Regel als Grundlage unterstellt, woraus sich eine Quote von zirka 3 % ergab, die erforderlich war, um alle Markttransaktionen reibungslos ablaufen zu lassen.