Identifizierungspflicht

Identifizierungspflicht

Kunden, die einem Notar oder Makler Bargeld, Edelmetalle oder Wertpapiere im Gegenwert von mehr als 15.000 Euro aushändigen, müssen von diesem klar identifiziert werden. Bei Maklern trifft dies auch bei Provisionszahlungen zu. Mit der Einsicht in den Reisepass oder Personalausweis des Kunden wird die Identifizierung durchgeführt. Festgestellt werden Vor- und Zuname, Geburtsname, Geburtsort und -datum, Anschrift und Staatsangehörigkeit. In der Regel wird eine Kopie des Ausweisdokumentes angefertigt. Der Kunde muss zudem angeben, ob er in fremdem oder eigenem Namen handelt.

Sollte der Makler den Verdacht hegen, dass in diesem Geschäft die Gefahr der Geldwäsche besteht, so muss er eine Anzeige bei der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen beim Bundeskriminalamt oder der Staatsanwaltschaft stellen. Der Makler wird dann per Gesetz von jeder Verantwortung freigestellt.