Kaduzierungsverfahren

Kaduzierungsverfahren

Als Kaduzierung wird der Vorgang des Zwangsausschlusses eines Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft bezeichnet. Dabei ist der Anteilseigner seiner Zahlungspflicht auf das GmbH-Stammkapital oder auf das Grundkapital einer Aktiengesellschaft nicht nachgekommen.

Dem säumigen Anteilseigner wird im Rahmen des Kaduzierungsverfahrens für die Zahlung eine Zahlungsfrist für das ausstehende Kapital gesetzt. Verstreicht die Nachfrist fruchtlos, so wird der Geschäftsanteil für den Anteilseigner als verlustig erklärt. In der Folge verliert der Anteilseigner alle seine Rechte und Pflichten, die mit diesem Geschäftsanteil in Zusammenhang stehen. Dazu gehört auch der unwiderrufliche Verlust von Verwaltungs- und Vermögensrechten sowie allen Ansprüchen aus geleisteten Teilleistungen durch den Anteilseigner.