Kapitalkosten für eine Baufinanzierung

Anlässlich der Baufinanzierung entstehen Kapitalkosten. Diese subsumieren sowohl die Eigenkapitalkosten als auch die Fremdkapitalkosten. Zinsleistungen für aufgenommene Finanzierungsmittel werden dabei als Fremdkapitalkosten bezeichnet. Nicht zu den Kapitalkosten gehören Bauzeitzinsen, welche zu den Baunebenkosten zählen. Da es sich bei diesen Zinsen um pagatorische Kosten handelt stellen sie einen Bestandteil der Liquiditätsrechnung bei Investitionen dar.

Darüber hinaus müssen bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Bauvorhabens kalkulatorische Kapitalkosten in die Kalkulation einfließen. Diese Verzinsung des Eigenkapitals muss berücksichtigt werden. Gemessen werden können die Kapitalkosten in diesem Fall an den Einbußen, die durch den Wegfall anderweitiger Ertragsmöglichkeiten für das investierte Kapital entstehen. Diese Kosten werden als Opportunitätskosten bezeichnet. Für die Ermittlung des Eigenkapitalzinses ergibt sich durch Investitionsrechnungen ein weiterer möglicher Ansatz. Bei diesen Berechnungen wird eine vorgegebene Mindestgröße als Eigenkapitalzinssatz angenommen.

Nach dem II. WoBauG wurde die Wirtschaftlichkeitsberechnung bei mit öffentlichen Mitteln gefördertem Wohnungsbau früher ein Eigenkapitalzins von 4% für einen 15 %igen Eigenkapitalanteil an den Baugesamtkosten angesetzt. Darüber hinaus erforderliches Eigenkapital durfte dann mit einem Zinssatz von 6,5 % kalkuliert werden.

Der so genannte „Leverage-Effekt“ stellt bei der Finanzierungsabwägung einen wichtigen Faktor dar. Wenn sich aus den kalku­lier­ten Reinerträgen eine Verzinsung des Eigenkapitals ergibt, welche über dem Zinssatz für Fremddarlehen liegt, so wird ein zunehmender Anteil der Fremdfinanzierung zu einer zunehmend höheren Verzinsung des abnehmenden Anteils an Eigenkapital führen.