Kapitalnachweis

Kapitalnachweis

Von Verkäufern und Maklern werden bei einem Immobiliengeschäft häufig Kapitalnachweise vom Kaufinteressenten gefordert, bevor ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wird.

Als Alternative dient eine Finanzierungsbestätigung des Kreditinstituts, welche ein speziell für diesen Zweck ausgestelltes Dokument darstellt. Als Kapitalnachweis hingegen kann auch ein Kontoauszug, auf dem ein entsprechender Kontostand vermerkt ist, dienen. Die beiden Begriffe werden daher häufig synonym verwendet. Für den Verkäufer stellt ein Kapitalnachweis immer eine entscheidende Absicherung dar.

Im Zusammenhang mit den Geldwäschegesetzen ergeben sich mit dem Kapitalnachweis für Makler gewisse Pflichten. Der Makler ist verpflichtet eine Verdachtsmeldung an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben, wenn

  • eine Bank in einem „Steuerparadies“ den Kapitalnachweis erstellt hat
  • trotz konkreter Nachfrage eine Bereitstellung von Kapitalnachweis oder Finanzierungszusage für den Immobilienerwerb beharrlich verweigert wird

Die Geschäftsanbahnung darf in den ersten 48 Stunden nach Abgabe einer Verdachtsmeldung nicht fortgesetzt werden. Mit dem Auftrag darf der Makler allerdings fortfahren, wenn sich die Staatsanwaltschaft innerhalb dieses Zeitraumes nicht gemeldet hat. Nach dem Geldwäschegesetz ergeben sich für Makler weitere Pflichten zur Identifizierung eines Kunden und zur Dokumentation des Ablaufes des Geschäfts.