Kehr- und Überprüfungsordnung

Kehr- und Überprüfungsordnung

Im Januar 2010 trat die bundesweit wirksame KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) in Kraft, die im April 2013 zuletzt reformiert wurde. Unter anderem regelt die Kehr- und Überprüfungsordnung die Arten der Anlagen und die Intervalle, die für eine regelmäßige Überprüfung durch einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorgesehen sind. In den meisten Fällen muss einmal im Jahr eine Überprüfung vorgesehen werden. Allerdings gibt es auch Anlagen, bei denen eine Überprüfung zwei- bis dreimal im Jahr durchgeführt werden muss. Häufig ist mit der Prüfung auch eine Reinigung der Abgasrohre und des Schornsteins vorgesehen. In der Regel ist im Rahmen der Abgaswegüberprüfung eine Pflicht zur Kohlenmonoxidmessung verbunden.

Die Neufassung der Verordnung, die im Jahr 2010 eingeführt wurde, sollte einen Ersatz für die bis dato recht unterschiedlichen Landesverordnungen in diesem Bereich dienen und Inhalte vereinheitlichen.