Nießbrauch

Beim Nießbrauch erhält eine bestimmte Person umfangreiche Rechte an einem Gegenstand, der ihm nicht gehört. Es handelt sich hierbei um ein Grundstück, ein Recht oder auch Vermögen. Ohne Eigentümer zu sein, erhält der Nießbraucher doch das Recht, sämtlichen Nutzen aus dem Gegenstand zu ziehen. In grundlegenden Funktionen darf er jedoch keine Veränderungen vornehmen.

Vorteile und Einschränkungen bei Nießbrauch

Die Unterschiede zwischen Eigentum und Nießbrauch bei Grundstücken sind gering. Im wesentlichen bedeutet Nießbrauch, dass der Berechtigte keinerlei Möglichkeiten hat, die Substanz eines Grundstücks zu verändern. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, aus einem Ackergrundstück eine Kiesgrube zu machen. Solche Veränderungen stehen ausschließlich dem Eigentümer zu. Dafür erhält der Nießbraucher alle Einnahmen, die sich aus einem Grundstück erzielen lassen. Damit verbunden ist aber auch die Bewirtschaftung des Grundstücks, für die der Nießbraucher zuständig ist. In der Regel erlischt das Nießbrauchrecht mit dem Ableben der Person, auf die es übertragen wurde. Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei um ein persönliches Recht handelt. Es ist also weder vererbbar noch veräußerbar.

Wertermittlung beim Nießbrauch

Um den Wert eines mit Nießbrauch belasteten Grundstücks zu ermitteln, ist zunächst einmal bedeutsam, wie es sich mit dem Geldwert verhält, der sich aus der Nutzung des Grundstücks ergibt. Darüber hinaus spielt selbstverständlich das Alter des Nießbrauchers eine Rolle. Hier ist auch der große Unsicherheitsfaktor für potentielle Käufer zu finden, denn niemand kann sagen, wie lange das Recht auf Nießbrauch in Anspruch genommen wird.

Seltene Verkäufe von Nießbrauchsgrundstücken

Ein mit Nießbrauch belastetes Grundstück zu kaufen, birgt für den Käufer immer ein gewisses Risiko. Schließlich kann er keinerlei wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen, solange der Berechtigte des Nießbrauchs noch lebt. Kommt es dennoch zum Verkauf eines Grundstücks, wird häufig auf die Möglichkeit zurückgriffen, den Kaufpreis niedriger anzusetzen, als es die eigentliche Wertermittlung ergeben hat. Auf diese Weise ergeben sich für den Käufer zumindest Chancen auf Vorteile in der Zukunft.