Notweg / Bewertung

Ein Notweg wird wie ein Überbau bewertet: Man ermittelt eine vorschüssige Notwegerente als wesentlichen Bestandteil vom belasteten Grundstück: Wert der Teilflache mal LSchZS (Liegenschaftszinssatz) = Rente p. a. Der Bodenwert vom belasteten Grundstück ergibt sich aus dem unbelasteten Bodenwert (BW) ohne die Fläche, auf der der Notweg verläuft, zzgl. abgezinstem Wert der Notwegfläche zzgl. des Barwerts der Notwegerente. Den BW des herrschenden Grundstücks ermittelt man anhand des BWs vom Grundstück abzüglich des Barwarts der Notwegerente.