Öffentliche Bestellung/ Konsequenzen

Sind bei Streitigkeiten unabhängig arbeitende und sachkundige Berater vonnöten, werden Gutachter/Sachverständige öffentlich bestellt. Eine öffentliche Bestellung kann seitens Behörden, Gericht, Unternehmen und Privatpersonen stattfinden. Öffentlich bestellte Sachverständige haben den Eid abzulegen, ihre Aufgaben unparteiisch, unabhängig, gewissenhaft und weisungsfrei zu erfüllen. Die Konsequenzen für einen öffentlich bestellten Gutachter/Sachverständigen sind: Die Verpflichtung, ein Gutachten zu erstellen, die persönliche Aufgabenerfüllung sowie die Überwachung von Hilfskräften, das Führen/Nichtführen des Titels, Einhalten der Aufbewahrungs-/Dokumentationspflicht, der Auschluss des Haftungsausschlusses für grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz, Einhalten der Schweigepflicht, Werbung muss der Stellung entsprechen, das Einhalten der Fortbildungspflicht sowie die Auskunftspflicht über das Tätigkeitsfeld, die gegenüber der IHK zu Überwachungszwecken besteht. Sämtliche Änderungen sind der IHK zu melden und der Ausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Ist der Gutachter in seiner Tätigkeit mehr als drei Monate verhindert, müssen Stempel und Urkunde auf Verlangen bei der Kammer hinterlegt werden.