Schwerbehinderten-Bauförderung
Schwerbehinderten-Bauförderung
Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes inne habende oder einen solchen Arbeitsplatz in Aussicht habende Schwerbehinderte können Zuschüsse bzw. Darlehen aus der Ausgleichsabgabe erhalten für:
– den Bau bzw. Erwerb von behindertengerechtem Wohnraum wie Eigenheim oder Eigentumswohnung
– einen an die Bedürfnisse des Behinderten angepassten Wohnraumumbau, der förderungswürdig ist
– den Umzug in eine erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz liegende Wohnung bzw. in eine behindertengerechte Wohnung
Nähere Auskünfte über die Möglichkeiten der Schwerbehinderten-Bauförderung erhalten Behinderte von den Hauptfürsorgestellen.