Todsünden eines Sachverständigen

Zu den Todsünden eines Sachverständigen gehören fachliche Eitelkeit, unzulässige Delegation der eigenen Verantwortung, unzulässige Amtsermittlung, die vom „Beweisbeschluss“ abweicht, Überforderung vom richterlichen Verständnis, das Beantworten rechtlicher Fragen sowie irreführende Gutachten.