Überbau – Verkehrswertermittlung

Überbau – Verkehrswertermittlung

Als Wertermittlungsstichtag gilt der Zeitpunkt, an dem die Grenze überschritten wurde, eine Anpassung sieht der Gesetzgeber nicht vor. Die Verkehrswertermittlung beim Überbau geschieht wie folgt:

Man nehme den Wert des belasteten Grundstücks und den Bodenwert vom nicht überbauten Grundstück, um den abgezinsten Bodenwert vom überbauten Grundstück, den Barwert der Überbaurente sowie den Gebäudewert ohne Überbau hinzu zu addieren. Davon abgezogen werden Abschläge, die sich durch die Einschränkung ergeben – es entsteht der Verkaufswert vom überbauten Grundstück.

Den Verkaufswert des Grundstücks, von dem der Überbau ausgeht, errechnet man wie folgt:

Vom Bodenwert des Grundstücks mit Überbau wird der Barwert der Überbaurente abgezogen. Hinzu addiert werden der Gebäudewert inklusive Überbau und etwaige Zuschläge, die sich aus der besseren Ausnutzung durch den Überbau ergeben, in Prozent.