Umbauter Raum

Umbauter Raum

Umbauter Raum steht als Fachbegriff für eine Messgröße im Bauwesen, die für Besitzer von Grundstücken, Hauseigentümer und private Bauherren Bedeutung hat. Obwohl das Raummaß umbauter Raum heutzutage durch die Norm Brutto-Rauminhalt (BRI) abgelöst wurde, verwenden Sachverständige oder Kreditinstitute diese nach wie vor. Eine exakte Definition der Kennzahl umbauter Raum enthält die DIN 277 des Jahres 1950 sowie aktuell die II. Berechnungsverordnung, in der es bekanntermaßen um die Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Wohnraum geht. Dem Raummaß umbauter Raum beziehungsweise Brutto-Rauminhalt BRI liegen zwei unterschiedliche Basisberechnungen zugrunde.

Hauseigentümer, Bauherren oder Grundstücksbesitzer benötigen Angaben zum Rauminhalt beispielsweise für einen Antrag zur Baugenehmigung, Berechnung der Baukosten oder der Wertermittlung von Gebäuden. Letzteres wird von Kreditinstituten zur Feststellung des Beleihungswertes eines Gebäudes herangezogen. Das Maß umbauter Raum ergibt sich in einfachster Berechnung aus Höhe mal Breite mal Länge der Vollgeschosse eines Rohbaus. Unberücksichtigt bleiben gestalterische Bauteile, die keine Beeinflussung der Grundfläche eines Hauses aufweisen (Brüstungen, Balkon, Außentreppe, etc.). Hauseigentümer oder zukünftige Bauherren sollten bei der Kennzahl umbauter Raum beziehungsweise Brutto-Rauminhalt spezielle Vorschriften zur Höhenberechnung besonders beachten.