Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) listet alle Bauleistungen inklusive der zulässigen Vergütung auf. Aus dieser Basis werden von Architekten Leistungsverzeichnisse für Bauprojekte erstellt. Die Bauverträge zwischen dem Bauherren und dem Bauunternehmer oder Handwerker können entweder auf der Basis der VOB oder als Werkvertrag nach den gesetzlichen Richtlinien des BGB geschlossen werden. Je nach Vertragsart ergeben sich damit unterschiedliche Fristen für die Gewährleistung. Architekten erstellen die Leistungsverzeichnisse für ein bestimmtes Bauvorhaben auf der Basis der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).