Vergleichswertverfahren

Vergleichswertverfahren dienen der Ermittlung des Marktwerts eines Grundstücks. Bewertet werden bebaute und unbebaute Grundstücke, meist Wohneigentum, das vom Eigentümer selbst genutzt wird, also beispielsweise Ein- oder Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Den Wert beeinflussende Faktoren wie Grundstückslage, Flächennutzung, Bodenbeschaffenheit, Größe der Gebäude oder Anlagen, Ausstattungen, Bauart oder Baujahr werden im Vergleichswertverfahren herangezogen, um abgeleitet vom tatsächlich realisierten Kaufpreis den Verkehrswert festzustellen. Die Tatsache, die aktuelle Marktlage in die Kalkulation mit einzubeziehen und so den Verkehrswert festzustellen, macht das Vergleichswertverfahren gegenüber den beiden anderen klassischen Werteermittlungsverfahren, dem Sachwert- und Ertragsverfahren, attraktiv.

Beim Preisvergleich müssen Vergleichsgrundstücke und Bewertungsobjekt hinsichtlich Lage, Baualtersgruppe, Ist-Zustand und Ausstattung zumindest annähernd übereinstimmen – idealerweise liegen Vergleichsobjekte im selben Einzugsgebiet, mindestens aber in derselben Region. Der Bodenwert fließt in der Regel auf Grundlage der durch Gutachterausschüsse erstellten, sogenannten Kaufpreissammlung in das Vergleichswertverfahren ein. Die Einsicht in die Kaufpreissammlung deutscher Gutachterausschüsse muss beantragt werden und zeigt sich erst dann aussagekräftig, wenn bereits zehn oder mehr Grundstücke vergleichend einsehbar sind. Auch als Basis zur Kalkulation baulicher Objekte kann die Kaufpreissammlung dienen. Alternativ wird auf eigene Marktrecherchen oder Grundstücksmarktberichte zurückgegriffen. In Deutschland ist die Wertermittlungsverordnung (§ 13 Abs. 1 WertV) vorschriftsmäßige Rechtsgrundlage für Vergleichswertverfahren.