Zeuge

Aufgrund bestehender Erinnerungen schildern Zeugen sowie sachverständige Zeugen vorhergegangene Wahrnehmungen. Weil Zeugen nur bekunden können, was sie selbst wahrgenommen haben, sind sie grundsätzlich unersetzbar. Zeugen sind natürliche Personen, die ohne Auftrag vor einem Gericht blanke Tatsachen wiederzugeben haben, die sie nicht wertend aus der eigenen Wahrnehmung bekunden; sie sollen neutral darstellen. Sachverständige Zeugen geben ebenfalls keine Wertung ab. Sie nehmen allerdings die Wahrnehmungen sachkundig auf und können so Aussagen treffen, die Laien aufgrund mangelnder Expertise nicht wiedergeben könnten. Durch seine Fachkenntnisse ist der sachverständige Zeuge fähig, Schlüsse aufgrund von Sachverhältnissen und Tatsachen zu ziehen, die von anderen wahrgenommen wurden – wieder wertungsfrei. Weiter gibt er aus seinem Wissensgebiet heraus Auskünfte. Sachverständige Zeugen können durch andere Sachverständige ausgetauscht werden. Zum Zeugen wird ein Sachverständiger, sobald er ein vorprozessuales Gutachten in privatem Auftrag erstatten konnte und den Folgeprozess dazu nutzt, seine Feststellungen auszusagen. Alternativ, wenn ein gerichtlicher Sachverständiger durch eine „Besorgnis der Befangenheit“ erfolgreich abgelehnt wurde, sodass ein neuer Sachverständiger nun über seine Feststellungen aussagen muss.