Zwangsversteigerung

Wenn ein Grundstückseigentümer derartig verschuldet ist, dass andere Wege zum Begleichen seiner Schulden nicht mehr möglich sind, können Gläubiger, beispielsweise die Bank, einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. In einem öffentlichen Prozess wird das Grundstück dann zwangsversteigert; die Erlöse werden zur Schuldentilgung genutzt. Durchgeführt wird ein Verfahren zur Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht.