Baugenehmigungsgebühren

Baugenehmigungsgebühren

Eine Baugenehmigung und damit ihre Erteilung sind immer gebührenpflichtig. Die Baugenehmigungsgebür muss durch den Bauherrn bzw. die Bauherrin an die Bauaufsichtsbehörde entrichtet werden. Die Höhe der Baugenehmigungsgebühr wird in den Landesgesetzen zu den Verwaltungskosten geregelt. Für die Baugenehmigungsgebühr müssen im Durchschnitt rund 25 Promille der gesamten Baukosten kalkuliert werden.