Fachkaufmann für die Verwaltung von Wohnungseigentum

Fachkaufmann für die Verwaltung von Wohnungseigentum

Der IHK-Abschluss zum Fachkaufmann für die Wohnungseigentumsverwaltung gibt Verwaltern von Wohnungseigentum die Möglichkeit, sich im Rahmen einer beruflichen Fortbildung mit einem speziellen Lehrgang zu qualifizieren. Ein solcher Lehrgang findet gemäß einem vom DIHK verabschiedeten Lehrplan durchgeführt. In der Regel umfasst ein Lehrgang 420 Unterrichtsstunden. Die Teilnehmer werden in Verwaltungsgrundlagen, in allgemeinen Rechtsgrundlagen, in speziellen Kenntnissen des Wohneigentumsrechts, in Fertigkeiten bei der Anwendung von speziellen, fachlich orientierten EDV-Programmen und in Basiskenntnissen der Betriebs- und Volkswirtschaft unterwiesen. Am Ende des Lehrgangs findet eine Abschlussprüfung der IHK statt. Lehrgänge können bei Verbänden und institutionellen Lehrgangsträgern stattfinden. So bieten verschiedene Industrie- und Handelskammern und das Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Bochum entsprechende Kurse an. Nach der abschließenden Prüfung durch die IHK dürfen sich Absolventen eines Lehrgangs dann Fachkaufmann für die Wohnungseigentumsverwaltung nennen.