Kapitalanlagegesellschaften

Investmentgesellschaften, die Kapital von Anlegern in Grundstücken, Immobilien, Wertpapieren oder Beteiligungen anlegen, werden als Kapitalanlagegesellschaften geführt. Kapitalanlagegesellschaften haben als Geschäftsziel, die höchstmögliche Wertentwicklung des verwalteten Sondervermögens zu erreichen, so dass der Ertrag maximiert wird.

In Form von Ausgabenaufschlägen, Verwaltungskosten und Transaktionsgebühren partizipieren diese Unternehmen am Umsatz. Auch jene Unternehmen, die mit offenen Immobilienfonds hantieren, gehören zu den Kapitalanlagegesellschaften. Das Investmentgesetz, welches am 01.01.2004 das KAGG (Kapitalanlagegesetz) ersetzte enthielt die entsprechenden Regelungen. Am 22.07.2013 wurde das Investmentgesetz wiederum durch das KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) abgelöst.

Verschiedenste Fondstypen können durch Kapitalanlagegesellschaften verwaltet werden. Aktienfonds, gemischte Fonds mit Sondervermögen aus Aktien und Rentenpapieren und Rentenfonds zählen zu den Wertpapierfonds. Auf eine Mischung aus Immobilien und Aktien konzentrieren sich meist AS-Fonds, wobei AS für Altersvorsorge Sondervermögen steht. Dachfonds bestehen aus Anteilen verschiedener Investmentfonds. Fonds können auch “Garantien” beinhalten. So wird eine Mindestrendite oder die Rückzahlung des investierten Kapitals am Tage der Auflegung des Fonds abgesichert.

Auf kurzfristige Geldmarktanlagen wie Sparanlagen, festverzinsliche Wertpapiere und Festgeld konzentrieren sich Geldmarktfonds. Hedgefonds, die sich mit dem Terminmarkt beschäftigen, sind hingegen mit hohen Risiken behaftet. Indexfonds arbeiten mit einer Kombination aus Wertpapieren eines bestimmten Indexes. Laufzeitfonds sind auf einen bestimmten Endtermin für die Fondsfälligkeit ausgelegt. Ebenfalls zu den Investmentfonds werden die offenen Immobilienfonds gezählt.