Naphthalin

Naphthalin

Bei der Destillation von Teerkohle entsteht Naphthalin, welches überwiegend bei der Produktion von Kunststoffen auf Grundlage von Phthalsäureanhydrid, verschiedenen chemischen Verbindungen und Azofarbstoffen genutzt wird.

Aus Teerfarben, Unterbodenschutz und wasserabweisenden Anstrichen auf Teerbasis kann Naphthalin entweichen. In Innenräumen stellt das Tabakrauchen eine wichtige Quelle dar. Doch auch andere unvollständige Verbrennungsvorgänge lassen Naphthalin entstehen. Heizen mit Holz, Gas oder Heizöl, Brände, industrielle Anlagen und der Kraftfahrzeug- und Flugzeugverkehr können als Quellen dienen.

Im Allgemeinen findet sich Naphthalin im Innenraum hauptsächlich, wenn für den Aufbau der Fußböden Steinkohlenteerprodukte und Bitumenprodukte eingesetzt wurden. Dies wurde in den 1950er und 1970er Jahren häufig bei Massivparkett gemacht, welches mit bitumen- oder teerhaltigen Klebern befestigt wurde.

Der Einsatz von Mottenkugeln, Insektiziden und Porenbildnern bei der Schleifscheibenherstellung kann Innenraumemissionen hervorrufen. Weitere Emissionsquellen können Mineralöltankanlagenleckagen und Kautschukbodenbelagsemissionen sein. Da in einigen Ländern Naturprodukte mit Naphthalin konserviert werden, können aus behandelten Bedarfsgegenständen wie Leder und Naturborsten Emissionen freigesetzt werden.

Aufgenommen wird Naphthalin über den Magen-Darm-Trakt, die Atemwege und die Haut. In Experimenten mit Tieren wurden hauptsächlich entzündliche, irritative Wirkungen beobachtet, die durchaus die Entwicklung von Krebserkrankungen auslösen können. Beim Menschen hingegen konnten keine Krebserkrankungen aufgrund von Naphthalin nachgewiesen werden.

Da in der Praxis meist andere chemische Substanzen in einer Mischexposition mit Naphthalin vorkommen, sind die epidemiologischen Untersuchungsergebnisse schwer deutbar. Als krebsverdächtiger Stoff ist Naphthalin in der Kategorie K 3 mit dem Richtwert II von 5 µg Naphthalin/m3 eingestuft. Als Richtwert I sind 2 µg Naphthalin/m 3 festgelegt, so dass ein ausreichender Schutz vor Geruchsbelästigungen gewährleistet ist.