Versicherungswert

Der Versicherungswert dient der Ermittlung des Ersatzwertes im Schadensfall. Während die Versicherungssumme vorher festgelegt wird, richtet sich der Versicherungswert nach dem Zeitpunkt des Eintretens von Schäden.

Der Begriff Ersatzwert ist gleichbedeutend mit dem des Versicherungswertes. Allerdings sind beide nicht zu verwechseln mit dem Verkehrswert, auch wenn dies häufig angenommen wird. Trotz aller Unterschiede zwischen dem Verkehrswert und dem Versicherungswert gibt es dennoch auch Ähnlichkeiten. So kommen beide Werte beim Sachwertverfahren zum Einsatz, was zu einer gewissen Nähe führt. Davon abgesehen gibt es jedoch entscheidende Unterschiede, die man kennen muss.

Der Versicherungswert ist ein Gebäudewert

Der Versicherungs- oder Ersatzwert ist grundsätzlich ein Gebäudewert. Das bedeutet, dass Grund und Boden unberücksichtigt bleiben, da angenommen wird, dass diese nicht zerstörbar sind. Diese Einschätzung hat nicht nur Freunde. Besonders im gewerblichen und industriellen Bereich wird argumentiert, dass Bodenwerte nicht feststehend und unzerstörbar sind. In diesem Zusammenhang wird auf Schäden durch Umweltschäden verwiesen, die zu einer starken Wertminderung des Bodens führen können. Die Problematik betrifft aber auch private Hausbesitzer, wenn beispielsweise Schäden durch Leckagen an Ölheizungen entstehen, die den Boden in Mitleidenschaft ziehen.

Keine Vergleichspreise

Beim Verkehrswert ist es üblich, Vergleichspreise entsprechend der Marktentwicklung mit in die Arbeit einzubeziehen. Beim Versicherungswert ist das nicht der Fall, denn hier geht es um den Wert, der sich aus einer Neubeschaffung ergibt. Dementsprechend kommt auch die Wertminderung wegen Alters nicht zum Tragen.

Uneinigkeit beim Versicherungswert

Bei der gleitenden Neuwertversicherung von Wohn-, Landwirtschafts- und Gewerberäumen wird nicht mehr ausdrücklich nach der „Ortsüblichkeit des Bauwertes“ gearbeitet. Dem gegenüber steht die Ermittlung des Versicherungswertes entsprechend der ortsüblichen Preise beim Eintritt des Versicherungsfalles. Im gewerblich-industriellen Bereich bildet für den Versicherungswert die bebaute Fläche die Grundlage zur Wertermittlung. Früher war die Fläche des umbauten Raumes maßgeblich, was dazu führte, dass zum Beispiel Gebäude mit überhöhten Geschosshöhen verfälscht dargestellt wurden.