Zentrale Orte

Zentrale Orte

Gemeinden bzw. Städte, die im Hinblick auf das Umland Funktionen der Versorgung übernehmen, werden als zentrale Orte bezeichnet. Im Bereich öffentlicher und privater Dienstleistungen handelt es sich um Versorgungsfunktionen, deren Angebot sich über die engen Gemeindegrenzen hinaus erstrickt. Krankenhäuser, Schulen, Sportanlagen, Gymnasien, Bibliotheken, Universitäten, Banken, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und Versicherungsgesellschaften zählen zu den Versorgungsleistungen.

Für die Bewertung der Zentralität von entscheidender Bedeutung sind Verkehrswege, die das Zentrum mit dem Umland vernetzen. Man unterscheidet in der Landesplanung verschiedene Stufen der Zentralität, deren Hierarchie vom Unter- über das Mittel- bis zum Oberzentrum reicht und von der Reichweite der Versorgungsleistungen gekennzeichnet wird.

Orte höchster Stufe, bei denen sich die öffentlichen Verwaltungsbereiche, Wirtschafts- und Kulturzentren konzentrieren, werden als Hauptstädte bezeichnet. In Deutschland handelt es sich um Berlin und die einzelnen Landeshauptstädte. Häufig kommt diesen Städten eine Metropolfunktion zu, insbesondere, wenn Veranstaltungen oder Einrichtungen von internationalem Rang vorhanden sind.

Es sind Tendenzen ersichtlich für Wanderungen von den Kernstädten ins Umland. Alte Industrien werden durch neue im Umland ersetzt und sorgen für eine Verdichtung der Region. Für Oberzentren ergibt sich daraus ein Spannungsfeld aus der Bereitstellung überregional wirksamen Leistungen fürs Umfeld bei sinkenden Steuereinnahmen.

Eine Einstufung aus dem Jahr 2004 weist in Deutschland 91 bestehende sowie 6 mögliche Oberzentren aus. Hinzu kommen Städteverbünde wie Erlangen-Nürnber-Fürth, die als Oberzentren eingestuft werden. Teilfunktionen eines Oberzentrums können auch von Mittelzentren, die mit einer Anzahl von 728 in Deutschland vertreten sind, übernommen werden. Die Zentrale-Orte Hierachie und die Mindestbevölkerungszahlen der zentralörtlichen Verflechtungsgebiete fallen in den Bundesländern sehr differenziert aus.

Die Novellierung des Baugesetzbuches führte bei den Abstimmungsprozessen der Bauleitpläne zu einer höheren Rücksichtnahme auf Gemeinden mit erhöhten Zentralitätsfunktionen, die für das Umfeld entsprechende Leistungen erbringen. Das Zentrale-Orte-System (ZOS), welches als Modell in den 1930er Jahren von W. Christaller entwickelt wurde, gehört zu den Grundlagen der heutigen Landesplanung und Raumordnung. Die Zentralitätstherorie stellt zudem ein selbständiges Gebäude der Wissenschaft im Bereich der Geographie dar.