Zustandsmerkmale

Bei Grund und Boden gelten gemäß § 4 WertV diese Zustandsmerkmale: Land- und Forstwirtschaftsflächen, begünstigtes Agrarland, Rohbau-, Bauerwartungs- und baureifes Land. § 5 WertV beschreibt diese Zustandsmerkmale: Art und Maß baulicher Nutzungen, wertebeeinflussende Rechte und Belastungen, Wartezeit, beitrags- und abgaberechtlicher Zustand, Beschaffenheit, Lagemerkmale sowie tatsächliche Eigenschaften (Grundstücksgröße, -gestalt, Bodenbeschaffenheit, Umwelteinflüsse, Nutzbarkeit, Zustand baulicher Anlagen).