Abbauland

Abbauland

Abbauland

Als Abbauland werden gemäß §43 Bewertungsgesetz unbebaute Flächen, die dem Abbau von Bodenstoffen zugänglich gemacht werden sollen, genannt. In der Regel handelt es sich bei den abzubauenden Rohstoffen um Kies, Lehm, Gestein, Sand oder Torf. Der Abbau erfolgt in unterirdischen oder offenen Steinbrüchen, Schotter- oder Sandgruben.

Für Immobiliensachverständige stellt sich mit Abbauland in der Wertermittlung eine spezielle Aufgabe. Die Wertermittlung wird der Immobiliengutachter nach dem Ertragswertverfahren berechnen. Der jeweilige Einzelertrag wird dabei zum Gegenstand des Verfahrens ernannt. Das Statistische Bundesamt weist in der Bodennutzungsstatistik Betriebsflächen und Abbauland gesondert aus. In der Regel machen solche Flächen zirka 0,7 Prozent des gesamten Baugebietes.