Kakerlaken

Kakerlaken

Ein Kakerlakenbefall in einer Immobilie stellt für Eigentümer und für Bewohner ein erhebliches Ärgernis dar.

Allerdings muss der Befall eines Gebäudes durch die „Gemeine Küchenschabe“, wie die Kakerlake auch genannt wird, nicht unmittelbar in Zusammenhang mit verschmutzten Wohnungen stehen. Es gibt die unterschiedlichsten Wege, auf denen die Schädlinge ins Haus eingeschleppt werden können. Dazu zählen sowohl Lebensmittelkartons, Möbel und Elektrogeräte als auch Urlaubsgepäck. Insbesondere beim Zertreten einer Kakerlake mit dem Schuh können sich befruchtete Kakerlakeneier unter der Schuhsohle festsetzen und als folgenreiches Urlaubssouvenir nach Hause gebracht werden. Natürlich können sich lebende Exemplare auch im Urlaubsgepäck mitnehmen lassen.

Sind Kakerlaken erste einmal in einer Wohnung eingefallen, so breitet sich der Befall schnell über das ganze Haus aus. Durch kleinste Ritzen zwängen sich die Tiere und verstecken sich in Kabelschächten und Wandtäfelungen. Die nachtaktiven Vorratsschädlinge machen sich ähnlich den Mäusen über Lebensmittelpackungen, Mehl- und Zuckertüten her. Sie hinterlassen Kot in Form von schwarzen Punkten. Beim Verdacht auf einen Kakerlakenbefall, sollten zunächst Leimfallen, die Duftstoffe beinhalten und diese Schädlinge anlocken, aufgestellt werden.

Insektensprays sind zu der Kakerlakenbekämpfung eher ungeeignet, denn die Kakerlaken ziehen sich häufig in Winkel und Zwischenräume zurück, in die das Spray nicht vordringen kann. Vergiftete Fressköder sind da schon erfolgversprechender. Bei Haustieren und Kleinkindern im Haus ist allerdings Vorsicht geboten. Die Fressköder sollten über mehrere Tage verteilt ausgelegt werden, damit auch Tiere, die noch aus Eiern schlüpfen vernichtet werden. Wenn all diese Maßnahmen nicht fruchten, so sollte ein professioneller Kammerjäger beauftragt werden, um dem Kakerlakenbefall Herr zu werden.

Im Jahr 1985 stellte das Amtsgericht Bonn fest, dass in Großstädten Wohnungen grundsätzlich ungezieferfrei zu halten sind.