Rechte und Pflichten (Auftraggeber)

Auftraggeber, die Sachverständige bestellen, sind berechtigt zum termingerechten Erhalt versprochener Werke und zum Erhalt eines rechts- und sachmangelfreies Gutachtens. Zu den Pflichten eines Auftraggebers gehören: Abnahme des versprochenen Werks, Entrichten der Vergütung in vereinbarter Höhe, Urheberrecht beachten, mitwirken, Informations-, Aufklärungs-, Obhut- und Sicherungspflicht.